10.08.2022
Beruf & Freizeit

Wer darf auf wel­chem Rad­weg fah­ren?

Fahrradfahrer in Deutschland müssen sich rund 6.800 Kilometer Radweg teilen. Wir erklären, wer wo fahren darf und welcher Versicherungsschutz notwendig ist.

Wer darf wo fahren?

Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.


Aber auch Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller dürfen nicht auf den Radwegen gefahren werden, da sie gesetzlich dem Fußverkehr gleichgestellt sind. Radwege benutzen dürfen folgende Verkehrsmittel: Fahrräder, E-Bikes (Pedelecs) bis 25 km/h, E-Scooter bis 20 km/h, Lastenräder (bis 25 km/h oder ohne Motor) und Fahrrad-Rikschas (Dreiräder).


Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

Bei den vielen unterschiedlichen Zweirädern ist es nicht ganz einfach zu wissen, wann ein Zweirad ein Versicherungskennzeichen benötigt. Zumal es im Zulassungsrecht keine eindeutige Beschreibung für Begriffe wie „E-Bike“ oder „Pedelec“ gibt. 


Welche Wege gibt es für den Radverkehr?

Neben dem bekannten Radweg sind in den letzten Jahren noch andere Wege für den Radverkehr entstanden.


Versicherungsschutz auf Radwegen

Mehr Radverkehr bedeutet mehr Fahrradunfälle und mehr Konflikte mit Fahrradfahrenden. Eine private Haftpflichtversicherung sichert Fahrradfahrende für den Fall ab, dass sie mit ihrem Fahrrad anderen Personen Schaden zugeführt haben. Die private Unfallversicherung ist dafür da, wenn man bei einem Fahrradunfall selbst mit finanziellen oder gesundheitlichen Unfallfolgen konfrontiert wird. Der neue Fahrradschutzbrief der Versicherer bietet zusätzlich eine schnelle Pannenhilfe bei einem Fahrradunfall.