Was mache ich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

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Operationen können leider auch mal schiefgehen. Doch an wen können sich Betroffene wenden, wenn ein Behandlungsfehler passiert ist? Und übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, wenn es zu einem Streit mit dem behandelnden Arzt kommt?

09.01.2024

Bei Operationen lassen sich Nebenwirkungen und Komplikationen nicht immer vermeiden. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist es wichtig, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Das kann etwa ein Anwalt für Medizinrecht sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer auch den Vertrags-Rechtsschutz versichert hat. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte zunächst der Rechtsschutzversicherer kontaktiert werden und der Deckungsschutz bestätigt werden, bevor ein Anwalt hinzugezogen wird. Ebenfalls kann es sinnvoll sein, sich bei Bedarf vom Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt empfehlen zu lassen.

An wen können sich Betroffene nach einem Behandlungsfehler wenden?

Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler vermutet und Schadenersatzansprüche geltend machen möchte, sind die Krankenkasse und der behandelnde Arzt die Hauptansprechpartner. Um einen Vorwurf zu klären, beauftragt die Krankenkasse in der Regel den Medizinischen Dienst. Dieser prüft mit einem Sachverständigengutachten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und zu einem Schaden geführt hat. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung sorgfältig abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den Versicherte erlitten haben, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche für den Versicherten. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Im Jahr 2022 gab es rund 2.700 nachgewiesene Behandlungsfehler mit Folgeschäden in Deutschland wie der Medizinische Dienst vermeldet. 

Wie gehe ich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor?

Die folgende Checkliste hilft, wenn der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehler besteht. Wichtig ist aber, dass die Auflistung keine rechtliche Beratung ersetzt, sondern lediglich als Informationsgrundlage dienen kann:

  1. Dokumentation: Alle Behandlungsunterlagen sollten aufgehoben werden. Das können Arztberichte, Befunde und Rechnungen sein.
  2. Zweitmeinung einholen: Um eine unabhängige Einschätzung zu erhalten, sollte ein zweiter Arzt zurate gezogen werden, der einschätzt, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt.
  3. Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen: Hier sollten Bedenken offen kommuniziert und Erklärungen eingeholt werden.
  4. Krankenkasse kontaktieren: Nachdem die Krankenkasse vom Patienten über den Verdacht informiert wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst, der ein Gutachten erstellt. 
  5. Rechtlichen Beistand suchen: Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler weiterhin besteht, sollte ein Anwalt Unterstützung leisten.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem guten Recht kommen möchte - trägt dafür auch das volle finanzielle Risiko. Mit der richtigen Versicherung kann man diesen Situationen gelassener entgegensehen, da sie eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.


Eine private Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietrechtsstreit
  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
  • Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht
  • Streitigkeiten im Arbeitsrecht
  • Verkehrsunfällen

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden, die der persönlichen Lebenssituation entsprechen.

Wie viele Fälle von Behandlungsfehler gibt es? 

Jedes Jahr veröffentlicht der Medizinische Dienst eine nicht repräsentative Statistik, die aufzeigt, für welche Fachbereiche Gutachten erstellt wurden. 2022 bezogen sich zwei Drittel aller Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, meistens in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle). Die Vorwürfe betrafen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen, Gallensteinen oder Zahnerkrankungen.

Die gute Nachricht ist, dass bei über 60 Prozent der begutachteten Fälle der Gesundheitsschaden der Patientinnen und Patienten nur vorübergehend war. Auch wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, sind die Patienten wieder vollständig genesen. Bei über einem Drittel der Betroffenen (35 Prozent) wurde ein Dauerschaden verursacht. In 3 Prozent der Fälle hat ein Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Wie man sieht, ist dies jedoch die Ausnahme.


Kann ich als Patient dazu beitragen, dass Behandlungsfehler nicht passieren?

Ja! Sie sollten sich unbedingt aktiv am Behandlungsprozess beteiligen. Das können etwa Nachfragen und genaues informieren über den geplanten Eingriff sein. Gerade über Risiken und Nebenwirkungen sollten Sie sich aufklären lassen. Aber auch darüber, ob es alternative Behandlungsmethoden gibt.  Zudem sollte der behandelnde Arzt über alle Symptome, Medikamente und Vorerkrankungen informiert werden. So lassen sich die meisten Missverständnisse vermeiden. Gerade bei größeren Eingriffen ist es sinnvoll, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Zudem sollte nach einer Behandlung geschaut werden, ob man Veränderungen an sich bemerkt, die auf einen Behandlungsfehler schließen lassen.

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