Die Private Haft-Pflicht-Versicherung
Menschen müssen dafür bezahlen:
Wenn sie einen Schaden machen.
Der Schaden kann bei Menschen oder Sachen entstehen.
Das kostet Geld.
Das Gesetz sagt:
Wer den Schaden macht, muss dafür bezahlen.
Die Haft-Pflicht-Versicherung bezahlt Schäden:
Die der Versicherte gemacht hat.
Der Geschädigte ist die Person:
Die einen Schaden hat.
In schwerer Sprache sagt man:
Die Person erleidet einen Schaden.
Man sagt in schwerer Sprache:
Die Menschen müssen Schaden-Ersatz bezahlen.
Schaden-Ersatz-Ansprüche sind Forderungen vom Geschädigten.
Darum kümmert sich die Haft-Pflicht-Versicherung
Ein Schaden kann sehr groß und teuer sein.
Der Schaden-Verursacher muss den Schaden bezahlen.
Dafür muss er alles Geld nehmen:
Das er hat.
Es kann sein:
Dass ein Mensch dann fast alle seine Sachen verkaufen muss.
Der Schaden-Verursacher muss dafür auch Geld benutzen:
Das er später bekommt.
Menschen können dadurch sehr arm werden.
Die Private Haft-Pflicht-Versicherung verhindert:
Dass Menschen ihren ganzen Besitz verlieren.
Die Private Haft-Pflicht-Versicherung ist sehr wichtig:
Sie schützt den Schadens-Verursacher und seine Familie.
Darauf sollten Menschen achten:
Wenn sie eine Private Haftpflicht-Versicherung machen
Die Versicherungs-Summe im Versicherungs-Vertrag
sollte hoch genug sein.
Manche Sachen können sehr viel Geld kosten:
Zum Beispiel:
Wenn Menschen verletzt werden.
Wichtige Begriffe bei der Haft-Pflicht-Versicherung
Der Forderungs-Ausfall
Forderungs-Ausfall bedeutet:
Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Ersatz.
Der Schadens-Verursacher hat aber kein Geld
Und der Schadens-Verursacher hat keine Haft-Pflicht-Versicherung.
Der Schadens-Verursacher kann den Ersatz nicht bezahlen.
Der Geschädigte bekommt dann kein Geld.
Der Geschädigte hat dann vielleicht Probleme:
Weil er viele Sachen bezahlen muss wegen dem Schaden.
Es ist deshalb gut:
Den Forderungs-Ausfall zu versichern.
Wenn der Forderungs-Ausfall versichert ist:
Zahlt die eigene Haft-Pflicht-Versicherung
den Schaden vom Versicherten.
Das ist eine große Ausnahme:
Weil die eigene Haft-Pflicht-Versicherung sonst kein Geld bezahlt
an den Versicherungs-Nehmer.
Das Schmerzens-Geld
Schmerzens-Geld gibt es:
Wenn ein Mensch wegen einem Schaden Schmerzen hat.
Die Leistungen von der Privaten Haft-Pflicht-Versicherung
Die Privat-Haftpflicht übernimmt die Kosten für:
- Die Reparatur von Gegenständen
oder den Ersatz von Gegenständen. - Folge-Schäden
Das sind zum Beispiel Kosten für einen Nutzungs-Ausfall.
Zum Beispiel eine Maschine kann nicht genutzt werden.
Manchmal gibt es verletzte Personen.
Für die verletzten Personen bezahlt die Privat-Haftpflicht:
- Die Kosten für die Bergung von der verletzten Person.
Bergen bedeutet zum Beispiel:
Eine Person muss aus einem brennenden Auto geholt werden. - Die Kosten für die Behandlung.
- Verdienst-Ausfall
Wenn die verletzte Person nicht arbeiten kann
und dann kein Geld verdient.
Dann bezahlt die Versicherung den Verdienst. - Kosten für den Umbau von einer Wohnung
oder einem Haus
Zum Beispiel:
Eine Wohnung muss behinderten-gerecht gemacht werden. - Schmerzens-Geld
- Eine Rente für das ganze Leben
Die Rente wird dann gezahlt:
Wenn die Schäden von der Person nicht weg-gehen.
Der passive Rechts-Schutz
Der passive Rechts-Schutz schützt den Versicherten.
Manchmal wollen Menschen Schaden-Ersatz:
Auch wenn sie dazu gar kein Recht haben.
Der Versicherer kümmert sich auch darum.
Der Versicherer tut alles:
Was nötig ist.
Der Versicherer holt dafür auch einen Anwalt.
Oder macht einen Prozess bei einem Gericht.
Diese Personen sind mit-versichert
in der Privaten-Haft-Pflicht
Die Private Haft-Pflicht-Versicherung gilt für den Versicherungs-Nehmer.
Andere Personen sind in der Privat-Haftpflicht mit-versichert.
Diese Personen sind:
- Ehe-Partner oder Lebens-Partner.
- Kinder.
- Haushalts-Hilfen.
- Garten-Hilfen.
- Baby-Sitter.
Wichtig
Wenn der Versicherte stirbt:
Die Familie ist weiter haftpflicht-versichert.
Die Haftpflicht-Versicherung gilt weiter:
Wenn der Lebens-Partner die
nächste Versicherungs-Gebühr bezahlt hat.
Kinder von Versicherten
Kinder sind über ihre Eltern haftpflicht-versichert:
Bis die Kinder 18 Jahre alt sind.
Kinder sind nicht mehr über die Eltern versichert
Wenn sie heiraten.
Manchmal sind Kinder weiter über die Eltern versichert:
Auch wenn sie 18 Jahre alt oder älter sind.
Kinder sind weiter über die Eltern versichert:
Wenn sie:
- Zur Schule gehen.
- Die erste Berufs-Ausbildung oder das erste Studium machen.
- Wenn sie auf den Beginn von einer Ausbildung warten.
- Oder wenn sie auf den Beginn von einem Studium warten.
- Zur Bundeswehr gehen.
- Ein Freiwilliges-Soziales Jahr machen.
Der Versicherungs-Schutz bleibt für 12 Monate bestehen.
Wichtig
Auslands-Aufenthalte
Es gibt besondere Regeln:
Wenn Versicherte im Ausland ist.
Das ist besonders wichtig für Auslands-Aufenthalte von Kindern.
Zum Beispiel:
- Wenn Kinder vorüber-gehend im Ausland studieren.
- Wenn Kinder als au Pair im Ausland arbeiten.
Au Pair spricht man o pär.
Au Pair bedeutet:
Sie leben in einer Gast-Familie.
In der Gast-Familie betreuen sie die Kinder von der Gast-Familie.
Die jungen Menschen lernen die Sprache und die Kultur kennen
von einem fremden Land.
Die Private Haftpflicht-Versicherung
gilt meistens nur für eine bestimmte Zeit im Ausland.
Klein-Tiere in der Haftpflicht-Versicherung
Die Private Haftpflicht-Versicherung bezahlt Schäden:
Die Klein-Tiere machen.
Klein-Tiere sind zum Beispiel:
- Katzen
- Meer-Schweinchen
- Wellen-Sittiche
Besitzer von Pferden oder Hunden
müssen eine extra Versicherung machen für ihre Tiere.