Worauf Versicherungskunden bei Haftpflichtversicherungen achten sollten
Die Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
Der Forderungsausfall
Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall im Blick haben. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt wird und dadurch gezwungen wird sein gesamtes Haus behindertengerecht umzubauen? Im Idealfall zahlt die Haftpflicht des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.
Für solche Fälle bieten einige Versicherer die Forderungsausfalldeckung an. Diese greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Haftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.
Die Gefälligkeitsschäden
Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften.
Beispiel Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn andernfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu helfen.
Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privat-Haftpflichtversicherung des helfenden Freundes den entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste einschließen.
Der Schlüsselverlust
Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. ABER: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Haftpflichtversicherung zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer nachfragen.
Wichtig: Die Leistung beim bloßen Verlust von Schlüsseln beschränkt sich auf das Austauschen der Schlösser. Da das zum Beispiel in einem Mietshaus sehr teuer ist, ist die Kostenübernahme in der Regel eingeschränkt oder es wird eine Selbstbeteiligung fällig.
Das Schmerzensgeld
Unter Schmerzensgeld versteht man eine Entschädigung in Geld für Schäden, die nicht materieller Art sind – zum Beispiel das Leid durch einen psychischen Schock. Schmerzensgeld kann verlangen, wer durch Verschulden oder Fehlverhalten des Verursachers zu immateriellem Schaden gekommen ist. Auch wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt, kann Schmerzensgeld beansprucht werden.