Invalidität: Diese Versicherungen helfen

Freizeit

Führt ein Unfall dazu, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, zieht das in der Regel finanzielle Einbußen nach sich. Damit der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann, stehen verschiedene Versicherungen unterstützend zur Seite. Welche das genau sind, verrät unser Artikel.

18.01.2024

In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit und dort entweder im Haushalt oder beim Sport. Kann aufgrund der dauerhaften Schädigungen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden,  sind häufig finanzielle Einschränkungen notwendig. In diesem Fall ist eine Absicherung in Form von Versicherungen hilfreich. Wir zeigen, welche Versicherungen zahlen, wenn man nach einem Unfall körperlich eingeschränkt ist.

Private Unfallversicherung

Erleidet der Versicherungsnehmer eine dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigung, springt die private Unfallversicherung ein. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen leistet nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung in der Übersicht

  • Invaliditätsleistung

    Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich nach zwei Komponenten: Dem Grad der Invalidität, also der Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung durch den Unfall, und den vereinbarten Versicherungssummen. Der Grad der Invalidität ist für etliche Verletzungsbilder im Versicherungsvertrag in der sogenannten Gliedertaxe schon vorgegeben. Leistungen gibt es aber natürlich auch für Beeinträchtigungen, die in der Gliedertaxe nicht genannt sind.  Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

  • Unfallrente

    Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Versicherung eine lebenslange, monatliche Unfallrente. Die Rentenhöhe und der dafür erforderliche Grad der Invalidität wird individuell vereinbart. Die Unfallrente ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

  • Todesfallleistung

    Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.

  • Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld

    Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Deshalb vereinbaren sie in aller Regel ein Tagegeld. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt.

    Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Die Versicherung zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.

  • Übergangsleistung / Sofortleistung

    Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Grad der Invalidität oft erst nach der Heilung feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Die Unfallversicherung zahlt eine Übergangsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent in seiner beruflichen Tätigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So sind etwa die finanziellen Folgen der Rehabilitation gesichert. Je nach Tarif und Versicherer zahlen manche Unfallversicherungen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.

    Statt einer Übergangsleistung bieten etliche Versicherer eine Sofortleistung: Eine Einmalleistung, die gezahlt wird, wenn der Unfall zu einer zuvor vertraglich vereinbarten Verletzung geführt hat. Die Sofortleistung wird - wie der Name schon sagt - so schnell wie möglich nach dem Unfall gezahlt. Eine dauerhafte Schädigung wie bei der Invaliditätsleistung ist hier nicht notwendig.

  • Hilfs- und Pflegeleistungen

    Ein Unfall kann schnell zu Bewegungseinschränkungen führen, die es schwer machen, zu Hause zurecht zu kommen. Je nach Vertrag springt dann die Unfallversicherung ein mit vorübergehenden Pflegeleistungen, Haushaltshilfen oder Fahrdiensten.

  • Reha-Leistungen

    Die Rehabilitation nach einem schweren Unfall kann sehr kompliziert und kostenträchtig sein. Je nach Vertrag hilft die Unfallversicherung dann mit der Planung, Organisation und ggf. der Finanzierung notwendiger Rehabilitationsschritte.

  • Bergungskosten

    Unfälle können auch weit weg von zu Hause, zum Beispiel im Urlaub, geschehen. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Je nach Vertrag kümmert er sich ebenso um die Unterbringung von Angehörigen oder steht beratend zur Seite.

  • Kosmetische Operationen

    Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Die Unfallversicherung trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.

In welchen Fällen leisten Unfallversicherungen nicht?

Grundsätzlich gilt der Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Aber auch ein Unfallversicherer kann nicht für alles einstehen, was passieren kann. Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel:


  • Unfälle durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Unfälle beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat
  • Unfälle durch Krieg oder Bürgerkrieg
  • Schädigungen durch Vergiftungen, Infektionen oder psychische Reaktionen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann, bekommt in der Regel keinen Lohn mehr. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Leute mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit einem Alleinverdiener oder für Singles.

Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten und einen klassischen Bürojob ausüben, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden. Psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen sind mittlerweile die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Kurzform: BU-Versicherung) kann die finanzielle Lücke schließen, wenn das Einkommen wegfällt. Das ist umso wichtiger, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung de facto abgeschafft und durch eine Erwerbsminderung ersetzt wurde.

Das bedeutet: Praktisch jeder, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine private BU-Absicherung nicht herum, um im Fall einer Berufsunfähigkeit seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine sogenannte BU-Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter die Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig und erhält je nach vertraglicher Vereinbarung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente. Gut zu wissen: Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, sondern kommt obendrauf.

Übersicht: Was ist nach einem Unfall zu tun?

  • Die Versicherung so schnell wie möglich informieren.
  • Die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige umgehend zurücksenden.
  • Sich von den vom Versicherer genannten Ärzten untersuchen lassen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch sie deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und alle körperlichen und psychischen Erkrankungen ab.

Ist ein Versicherter durch einen Unfall oder eine Krankheit so schwer beeinträchtigt, dass er keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann, springt die Erwerbsfähigkeitsversicherung ein. Entscheidend ist dabei meistens die Drei-Stunden-Marke und die Frage, ob der Versicherungsnehmer in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt im Versicherungsfall eine vorab vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente, über die die versicherte Person frei verfügen kann. Dies trägt dazu bei, dass die versicherte Person ihren Verdienstausfall auffangen und ihre Existenz sowie die ihrer Familie sichern kann. Die Erwerbunfähigkeitsrente ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in aller Regel kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht.

Was unterscheidet die Erwerbsunfähigkeits- von der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die versicherte Person erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann - unabhängig davon, in welchem Beruf. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente (auch BU-Rente genannt), wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist und damit seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit ist für viele Arbeitnehmer und Selbstständige eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann vor allem für körperlich schwer arbeitende Menschen – etwa Handwerker – oder Menschen in risikoreichen Berufen äußerst sinnvoll sein. Der Grund: Wegen ihrer größeren körperlichen Beanspruchung im Job und dem damit verbundenen größeren Risiko müssen körperlich hart arbeitende Menschen meist höhere Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.


Warum gibt es die Gesundheitsprüfung?

Egal ob sich Arbeitnehmer mit einer Erwerbs- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft absichern: Vor Vertragsabschluss steht meist eine Gesundheitsprüfung an. Damit schätzt der Versicherer die Wahrscheinlichkeit ab, dass bei dem Kunden ein Leistungsfall eintritt. Die Gesundheitsfragen variieren je nach Art der Absicherung. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind beispielsweise Fragen nach der Körpergröße, dem Gewicht, stationären Behandlungen und ambulanten Therapien, chronischen Erkrankungen, psychotherapeutischen Behandlungen, Medikamenteneinnahmen und zum Konsum von Zigaretten üblich.

Die Fragen müssen Kunden ehrlich beantworten, andernfalls kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Das Ergebnis der Prüfung fließt in die Berechnung der Prämie ein. Wer ein niedrigeres Risiko für den Verlust der Arbeitskraft aufweist, weil er zum Beispiel nicht raucht, bekommt auch einen günstigeren Vertrag.


Lassen Sie sich beraten!

Verbraucher sollten sich bei der Suche nach einer passenden Versicherung auf jeden Fall professionell beraten lassen, zum Beispiel bei Versicherungsvermittlern. Denn Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind keine Standardprodukte, sondern auf die individuelle gesundheitliche Situation des Kunden zugeschnitten – und haben somit einen hohen Beratungsbedarf.

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