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Zeitwert oder Neuwert - Was zahlt die Versicherung?

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Bei welchem Schaden zahlt die Versicherung den Zeitwert, wann den Neuwert? Je nach Versicherungspolice kann sich die Leistung stark unterscheiden. Wir geben einen Überblick.

10.05.2024

Grundsätzlich wird bei der Erstattung eines Schadens zwischen dem Neuwert und dem Zeitwert unterschieden. 

  • Der Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.
  • Der Neuwert dagegen ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen.

Wann wird der Zeitwert und wann der Neuwert bezahlt?

Die Höhe der Leistung nach einem Schaden richtet sich immer danach, in welcher Versicherungspolice der Schaden versichert ist - die fünf wichtigsten Sparten im Überblick:

1. Haftpflichtversicherung

Bei Haftpflichtversicherungen bemisst sich die Leistung am tatsächlichen Wert. Hintergrund ist das Haftungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nachdem der Geschädigte nicht schlechter gestellt werden soll als vor dem Schaden. Somit werden beschädigte Gegenstände, wenn möglich, repariert. Ist dies nicht möglich, wird der tatsächliche Wert ersetzt. Das ist der Wert, den der Gegenstand vor dem Schaden hatte. Ein großer Röhrenfernseher zum Beispiel, der vor 20 Jahren vielleicht einen Wert von 3.000 Mark hatte, wird heute nur noch wenige Euro wert sein. Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Wert, den der Gegenstand tatsächlich noch wert ist. 

2. Kfz-Haftpflichtversicherung:

In der Kfz-Haftpflicht werden in der Regel die Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung erstattet. Hier gilt die Besonderheit, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Versicherung dem Geschädigten sogar Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt, um das Fahrzeug wiederherzustellen. Der Wiederbeschaffungswert ist hier der Händlerverkaufspreis: Was würde ein Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Bauart jetzt beim Händler kosten?

3. Kfz-Kaskoversicherung:

In der Kfz-Kaskoversicherung wird in der Regel auch der Wiederbeschaffungswert versichert. Es ist jedoch möglich, bei Neuwagen für eine gewisse Zeit nach dem Kauf (z.B. für 12 oder 24 Monate) das Fahrzeug zum Neuwert zu versichern. Passiert in dieser Zeit ein Unfall mit dem Fahrzeug, erstattet die Versicherung dem Geschädigten bei einem Totalschaden oder Diebstahl den Neuwert.

4. Wohngebäudeversicherung:

In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise der gleitende Neuwert versichert. Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein neues Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz nach einem verheerenden Starkregen mit irreparablen Schäden ein komplett neues, gleichartiges, aber nach neuesten (energetischen) Standards gebautes und damit höherwertiges Haus bezahlt – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wer 1970 sein Haus für 150.000 Mark gebaut hat, wird für 75.000 Euro kein gleichwertiges Haus bauen können. Die Kosten (und damit die Leistung der Versicherung) werden dann eher bei 300.000 Euro liegen.

5. Hausratversicherung:

In der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis versichert, wenn die Sachen nicht repariert werden können, oder die Reparatur der Sachen teurer wäre. Der Neuwert meint somit nicht den bei der Anschaffung bezahlten Preis, sondern was ein heute gleichartiges Gut in neuwertigem Zustand neu kosten würde. Die Versicherungsleistung für ein 20 Jahre altes Regal bemisst sich dann daran, was ein Regal gleicher Machart heute neu kosten würde.

Bei technischen Geräten wird es ein wenig schwieriger: Bei dem großen Röhrenfernseher würde der Versicherer schauen, was ein vergleichbares Gerät nach dem heutigen Stand der Technik kosten würde. Der Versicherte würde somit das Geld für einen einfachen Flachbildfernseher gleicher Größe erhalten.

Auch bei antiken Möbeln wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt: Somit wird der Versicherer über die Recherche schauen, was ein Möbelstück gleicher Art und Güte heute beim Händler kosten würde.

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